Die Neununddreißigste Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetz kurz 39. BImSchV ist eine Bundesrechtsverordnung, die der unmittelbaren Umsetzung europäischer Richtlinien zur Luftreinhaltung in deutsches Recht dient und rechtliche Standards über Luftqualität und Emmisionshöchtsmengen regelt. In dieser Verordnung sind Grenz-, Leit-, Richt-, Immisionswerte geregelt. Die Bewertung der Luftqualität erfolgt anhand der nach EU-Recht gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Luftmessungen der Metropolregion München Nord finden Sie hier!
Quellen: Umwelt Bundesamt (2013); Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2016)
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