Kultur & Freizeit
Nora NordAllianz2024-04-22T15:13:52+02:00

Nora Lastenrad-Sharing

Die NordAllianz bekommt ein kostenloses Lastenradsharing !

Bürgerinnen und Bürger können sich in ihrer Heimatgemeinde kostenlos per App ein Lastenrad für bis zu 48 Stunden ausleihen. So bekommen alle die Möglichkeit, ein Lastenrad im Alltag und der Freizeit nutzen zu können.

Ab Mai verfügbar in:

  • Eching
  • Hallbergmoos
  • Neufahrn
  • Unterföhring
  • Unterschleißheim
  • Garching

1. Anmelden

Vor der ersten Buchung musst du dich anmelden. Die Anmeldung geht nur das Anmeldeportal. Dein Rathaus wird dich als Nutzer*in freischalten. Die Freischaltung kann wenige Tage dauern. Sobald du freigeschaltet bist, kannst du ein Lastenrad buchen.

2. App

Lade dir die Evemo-Buchungs-App kostenlos herunter. Die App brauchst du, um das Speichenschloss des Lastenrads mit deinem Handy öffnen zu können.

3. Buchen

In der App (Karte) sieht du, wo und wann das Rad verfügbar ist. Du kannst sofort oder im Voraus buchen. Gehe zum Standort bei dir in der Gemeinde/Stadt und leihe dir das Lastenrad aus. Die maximale Buchungszeit beträgt 48 Stunden.

4. Öffnen

Zum Öffnen des Speichenschloss nutzt du die App. Das Öffnen passiert mit Bluetooth. Das Speichenschloss hat eine Kette, diese wird in das Speichenschloss eingesteckt. Während der Fahrt kannst du die Kette in dem Täschchen (i Lock it-Aufdruck) am Gepäckträger deponieren.

5. Akku & Losfahren

  • Für Eching, Neufahrn: Die App sagt dir den Zahlencode für das Schloss am Schränkchen! Bitte nehme dir aus dem Schränkchen die Tasche heraus, darin ist das Akku-Ladegerät, der Akku-Schlüssel und ein kleiner Board-Computer, den brauchst du, um den Motor einzuschalten, der wird am Lenkrad auf die Halterung gesteckt (s. Foto obne). Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist.
  • Für Unterföhring: Die App sagt dir den Zahlencode für das Schloss am Schränkchen! Bitte nehme dir aus dem Schränkchen die Tasche heraus, darin ist das Akku-Ladegerät und der Akku-Schlüssel. Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist
  • Für Hallbergmoos: Du musst dir um den Akku keine Sorgen machen und das Ladegerät nicht mitnehmen. Das Rad wird am Standort für dich immer frisch geladen.
  • Für Unterschleißheim: Das Ladegerät ist in der Box auf dem Gepäckträger verstaut. Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Bitte nehme den Schlüssel für die Box an dich, dieser hängt im Speichenschloss-Bügel (!) drin. Bitte achte darauf, dass du bei der Rückgabe den Schlüssel genau so wieder auf das Speichenschloss hängst. Bei Fragen dazu, lese dir die Anleitung bei der Stadt Unterschleißheim nochmal genau durch.

6. Pausieren

Wenn du unterwegs bist, bitte befestige das Rad immer mit der Kette an einem festen Gegenstand (Laternenpfahl, Fahrradständer etc.). Schließe das Schloss mit der App.

7. Zurückbringen

Wenn du das Rad zum Ablauf der gebuchten Zeit zum Abholort zurückbringst, schließe es dort bitte wieder an. Falls du dir den Akku mitgenommen hast, bitte geben ihn genauso wieder zurück.

8. Fair Play!

Unser System ist kostenlos und für alle gedacht – daher bitten wir alle pfleglich mit den Lastenrädern umzugehen. Bitte halte dich an die Nutzungsdauer und melde uns, wenn etwas mit dem Rad nicht stimmt. Zusammen schaffen wir ein tolles Sharing-System mit einem großen Mehwert, viel Spaß beim Radln!

Unser System läuft über die App evemo, diese kann kostenlos im App Store oder Playstore heruntergeladen werden.

ACHTUNG: Die Anmeldung erfolgt aber über das Anmeldeportal (s. oben)!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der NordAllianz Nora-Lastenräder
Die Lastenräder sind ein kostenloses Angebot der Kommunen der NordAllianz (Eching, Garching, Neufahrn, Hallbergmoos, Unterföhring und Unterschleißheim) zur Förderung des Radverkehrs und der umweltfreundlichen Mobilität.

Allgemeines
1. Die hier genannten Bedingungen gelten für den Verleih der Lastenräder in den genannten Kommunen der NordAllianz (im Weiteren “Lastenrad” genannt) an die jeweiligen Bürger*innen der jeweiligen Kommune (im Weiteren „Nutzende“ genannt).
2. Die Grundsätze für diesen Verleih werden mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen geregelt.
3. Der Verleih des Lastenrades wird von einer internetbasierten Software als Service-Dienstleister (im Folgenden: „SaaS-Dienstleister“) im Auftrag der Kommunen durchgeführt.
4. Mit der Inanspruchnahme des Verleihs eines von den Kommunen zur Verfügung gestellten Lastenrades erklärt sich der bzw. die Nutzende für die vereinbarte Dauer
des Verleihs mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
5. Zu keiner Zeit erwirbt der bzw. die Nutzende Eigentumsrechte am Lastenrad. Alleinige Eigentümerin ist die jeweilige Kommune.
6. Die geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Alle erhobenen Daten werden nur für den Verleihvorgang verarbeitet und genutzt. Die
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Kommune behält sich vor, die angegebenen persönliche Daten (Name und Adresse) zu überprüfen, um die wahrheitsgemäßen Angaben sicherzustellen.

Benutzungsregeln
7. Jede bzw. jeder Nutzende ist für die Dauer des Verleihs des Lastenrades für dieses verantwortlich.
8. Gegenstände des Verleihs sind: Lastenfahrrad; Fahrrad-Akku; Fahrrad-Akku-Ladeeinrichtung; Schlüssel für das Aktivieren & Entnehmen des Akkus (Motors)
und, so weit vorhanden, eine Abdeckplane.
9. Die Kommune übernimmt die Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades vor dem Verleih. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lastenrades ist vor Fahrtbeginn durch den bzw. die Nutzende zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Beleuchtung des Lastenrades. Sollte das Lastenrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Verwaltung der Kommune unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
10. Das Lastenrad wird von der jeweiligen Kommune dem bzw. der Nutzenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Weiterverleih oder eine Weitervermietung durch ist nicht gestattet.
11. Der bzw. die Nutzende ist verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (§ 603 BGB) und die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
12. Für den Verleih werden keine Entgelte erhoben. Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
erhoben. Sollten die Daten nach der Überprüfung, wie in Nr. 6 erläutert, nachweislich nicht aktuell sein, behält sich die Kommune vor, den bzw. die Nutzenden vorläufig für den Verleih des Lastenrades zu sperren.
13. Für Schäden am Lastenrad, die eindeutig einer bzw. einem Nutzenden zuzurechnen sind, werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Für eine benötigte Reinigung, die eindeutig zuzurechnen ist, werden 20 Euro in Rechnung gestellt.
14. Die maximale Ausleihzeit beträgt 48 Stunden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe darf die Kommune eine Rechnung in Höhe von 50 Euro stellen.
15. Der bzw. die Nutzende hat die zulässigen Gewichtsbeschränkungen für die Zuladung und das Nutzergewicht zu beachten.
16. Es ist dem bzw. der Nutzenden untersagt, Umbauten am Lastenrad vorzunehmen.
17. Das Lastenrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem digitalen Fahrradschloss zu verriegeln.
18. Das Lastenrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Die Ladefläche muss besenrein sein und der Akku des Lastenrades muss
vollständig geladen sein.

Haftung
19. Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der bzw. die Nutzende auch für Verlust und Untergang des Lastenrades oder einzelner Teile davon, sofern ihn hierfür ein Verschulden trifft.
20. Der SaaS-Dienstleister und die Kommunen haften grundsätzlich nicht für Personen- und Sachschäden während der Nutzung durch Bürgerinnen und
Bürger oder gegenüber Dritten. Die Kommunen behalten sich vor,
– die Geschäftsbedingungen für zukünftige Vereinbarungen zu ändern,
– ohne Angabe von Gründen den Verleih einzustellen
– oder auch den Verleih an einzelne Personen bei berechtigten Gründen zu
untersagen.

Geschäftsstelle der NordAllianz-Kommunen c/o Gemeinde Ismaning Schloßstr. 2, 85737 Ismaning

E-Mail-Kontakt: info[at]nordallianz.de

Bei Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail an info[at]nordallianz.de

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