Kultur & Freizeit
Nora NordAllianz2025-09-11T09:19:23+02:00

Nora Lastenrad-Sharing

Die NordAllianz bekommt ein kostenloses Lastenradsharing!

Bürgerinnen und Bürger können sich in ihrer Heimatgemeinde kostenlos per App ein Lastenrad für bis zu 48 Stunden ausleihen. So bekommen alle die Möglichkeit, ein Lastenrad im Alltag und der Freizeit nutzen zu können. Auch wer vor der Anschaffung eines Lastenrads steht, kann sich ein Rad gerne zum Test ausleihen.

Verfügbar in:

  • Eching – ein Bakfiets Lastenrad, Standort Rathaus – verfügbar
  • Garching – zwei Babboe Lastenräder, Standort Rathaus – verfügbar
  • Hallbergmoos – Startdatum noch offen
  • Neufahrn – ein Bakfiets Lastenrad, Standort Rathaus / VHS-Pavillon – verfügbar
  • Unterföhring – ein Hercules Lastenrad, Standort Bürgerhaus – verfügbar
  • Unterschleißheim – ein Cristiania Lastenrad, Standort Nachbarschaftshilfe – verfügbar

1. Anmelden

Vor der ersten Buchung musst du dich anmelden. Die Anmeldung geht nur das Anmeldeportal. Dein Rathaus wird dich als Nutzer*in freischalten. Die Freischaltung kann wenige Tage dauern. Sobald du freigeschaltet bist, kannst du ein Lastenrad buchen.

2. App

Lade dir die Evemo-Buchungs-App kostenlos herunter. Die App brauchst du, um das Speichenschloss des Lastenrads mit deinem Handy öffnen zu können.

3. Buchen

In der App (Karte) sieht du, wo und wann das Rad verfügbar ist. Du kannst sofort oder im Voraus buchen. Gehe zum Standort bei dir in der Gemeinde/Stadt und leihe dir das Lastenrad aus. Die maximale Buchungszeit beträgt 48 Stunden.

4. Öffnen

Zum Öffnen des Speichenschloss nutzt du die App. Das Öffnen passiert mit Bluetooth. Das Speichenschloss hat eine Kette, diese wird in das Speichenschloss eingesteckt. Während der Fahrt kannst du die Kette in dem Täschchen (i Lock it-Aufdruck) am Gepäckträger deponieren.

5. Akku & Losfahren

  • Für Eching, Neufahrn: Die App sagt dir den Zahlencode für das Schloss am Schränkchen! Bitte nehme dir aus dem Schränkchen die Tasche heraus, darin ist das Akku-Ladegerät, der Akku-Schlüssel und ein kleiner Board-Computer, den brauchst du, um den Motor einzuschalten, der wird am Lenkrad auf die Halterung gesteckt (s. Foto obne). Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Der Ständer des Rades wird unten unter dem Rad mit einem Magneten festgeklickt, achte darauf, dass der Ständer fest eingerastet ist, bevor du losfährst. Am Sattel befindet sich ein Hebel zum Einstellen der Sitzhöhe, diesen kann man auf- und zumachen: Hebel zur Seite stellen, um dann entweder nach vorne oder nach hinten zu drehen.
  • Für Unterföhring: Die App sagt dir den Zahlencode für das Schloss am Schränkchen! Bitte nehme dir aus dem Schränkchen die Tasche heraus, darin ist das Akku-Ladegerät, das Kettenschloss und ein kleiner Board-Computer, den brauchst du, um den Motor einzuschalten, der wird am Lenkrad auf die Halterung gesteckt. Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Am Sattel befindet sich ein Hebel zum Einstellen der Sitzhöhe, diesen kann man auf- und zumachen: Hebel zur Seite stellen, um dann entweder nach vorne oder nach hinten zu drehen. Bitte verschließe das Schränkchen wieder.
  • Für Hallbergmoos: Du musst dir um den Akku keine Sorgen machen und das Ladegerät nicht mitnehmen. Das Rad wird am Standort für dich immer frisch geladen. Der Ständer des Rades wird unten unter dem Rad mit einem Magneten festgeklickt, achte darauf, dass der Ständer fest eingerastet ist, bevor du losfährst.
  • Für Unterschleißheim: Das Ladegerät ist in der Box auf dem Gepäckträger verstaut. Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Bitte nehme den Schlüssel für die Box an dich, dieser hängt im Speichenschloss-Bügel (!) drin. Bitte achte darauf, dass du bei der Rückgabe den Schlüssel genau so wieder auf das Speichenschloss hängst. Bei Fragen dazu, lese dir die Anleitung bei der Stadt Unterschleißheim nochmal genau durch.

6. Pausieren

Wenn du unterwegs bist, bitte befestige das Rad immer mit der Kette an einem festen Gegenstand (Laternenpfahl, Fahrradständer etc.). Schließe das Schloss mit der App. Du kannst das Rad unterwegs mit „Abschließen“ in der App abschließen.

7. Zurückbringen & Miete beenden

Ist der Akku zu mindestens 50% voll? Wenn ja, dann bringe das Rad zum Ablauf der gebuchten Zeit zum Abholort zurück und schließe es dort bitte wieder an. Nur wenn du am richtigen Abholort stehst, dann kannst du die Miete beenden. Falls du dir den Akku usw. mitgenommen hast, bitte geben ihn genauso wieder zurück.

8. Fair Play!

Unser System ist kostenlos und für alle gedacht – daher bitten wir alle pfleglich mit den Lastenrädern umzugehen. Bitte halte dich an die Nutzungsdauer und melde uns, wenn etwas mit dem Rad nicht stimmt. Zusammen schaffen wir ein tolles Sharing-System mit einem großen Mehwert, viel Spaß beim Radln!

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Nora Lastenrad-Verleihsystem der NordAllianz-Kommunen

  1. Allgemeiner Teil
  2. Anwendungsbereich

1.2 Die Lastenräder sind ein kostenloses Angebot der Kommunen der NordAllianz (Eching, Garching, Neufahrn, Hallbergmoos, Unterföhring und Unterschleißheim) zur Förderung des Radverkehrs und der umweltfreundlichen Mobilität. Diese AGB stellen die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Lastenrad-Verleihsystems dar. Durch jede Nutzung eines Lastenrads kommt ein Einzelmietvertrag zu den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge geltenden Bedingungen zustande.

Die hier genannten Bedingungen gelten für den Verleih der Lastenräder in den genannten Kommunen der NordAllianz (im Weiteren “Kommune” genannt) an die jeweiligen Bürger*innen der jeweiligen Kommune (im Weiteren „Kund*in“ genannt). Der Verleih des Lastenrades wird von einer internetbasierten Software als Service-Dienstleister (im Folgenden: „SaaS-Dienstleister“) von der Firma Evemo im Auftrag der Kommunen durchgeführt. Mit der Inanspruchnahme des Verleihs eines von den Kommunen zur Verfügung gestellten Lastenrades erklärt sich der bzw. die Nutzende für die vereinbarte Dauer des Verleihs mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt der bzw. die Nutzende Eigentumsrechte am Lastenrad. Alleinige Eigentümerin ist die jeweilige Kommune.
Die geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Alle erhobenen Daten werden nur für den Verleihvorgang verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Kommune behält sich vor, die angegebenen persönliche Daten (Name und Adresse) zu überprüfen, um die wahrheitsgemäßen Angaben sicherzustellen. Es gelten die Datenschutzerklärungen der Kommunen.

1.2 Die Miete eines Lastenrads umfasst die folgenden Gegenstände: Lastenfahrrad; Fahrrad-Akku; Fahrrad-Akku-Ladeeinrichtung; Schlüssel für das Aktivieren & Entnehmen des Akkus (Motors) und, so weit vorhanden, eine Abdeckplane.

1.3 Jedes Lastenrad ist einer Kommune zugeordnet. Das Lastenrad der Kommune kann ausschließlich an dem jeweilig ihm direkt zugewiesenen Stellplatz ausgeliehen und auch nur dort zurückgegeben werden. Nur an diesem Stellplatz kann die Miete gestartet bzw. beendet werden.

  1. Registrierung

2.1 Damit der/die Kund*in das Lastenrad in Anspruch nehmen kann, muss er/sie sich im Anmeldeportal (https://nordallianz.Evemo.app/login) des von der Kommune beauftragten SaaS-Dienstleisters anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Kund*in verwendeten Benutzernamen und Passwort.

2.2 Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) erhoben. Sollten die Daten nach der Überprüfung durch die Kommune, nachweislich nicht aktuell oder nicht korrekt sein, behält sich die Kommune vor, den bzw. die Nutzenden vorläufig für den Verleih des Lastenrades zu sperren.

2.3 Kund*in kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2.4 Die Registrierung ist für den/die Kund*in ist kostenfrei.

  1. Kosten

3.1 Das Lastenrad wird von der jeweiligen Kommune dem bzw. der Nutzenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Jede bzw. jeder Nutzende ist für die Dauer des Verleihs des Lastenrades für dieses verantwortlich. Ein Weiterverleih oder eine Weitervermietung ist nicht gestattet.

  1. Aufwandsentschädigung

4.1 Für Mehraufwand, der darauf zurückzuführen ist, dass der/die Kund*in gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat, insbesondere in Fällen der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe des Lastenrads, ist die Kommune berechtigt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, gemäß den Angaben unter A 4.2.

4.2 Für Schäden am Lastenrad, die eindeutig einer bzw. einem Nutzenden zuzurechnen sind, werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Das Lastenrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Für eine benötigte Reinigung, die eindeutig zuzurechnen ist, werden 20 Euro in Rechnung gestellt.

Die maximale Ausleihzeit beträgt 48 Stunden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe, oder an einem nicht korrekten Rückgabeort darf die Kommune eine Rechnung in Höhe von 50 Euro stellen.

  1. Haftung

5.1 Die Haftung der Kommunen sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden des/der Kund*in gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kund*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

5.2 Die Kommunen haften nicht für anfängliche Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 Var. 1 BGB, soweit sie hierfür kein Verschulden trifft. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf konkurrierende Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

  1. Leistungs- und Nutzungsumfang der jeweiligen App, Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages

6.1 Die Bereitstellung der jeweiligen App erfolgt durch das Herunterladen der App des SaaS-Dienstleisters (Evemo-App) auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores. Durch das Herunterladen, die Installation und tatsächliche Nutzung der jeweiligen App kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der Kommune und dem/der Kund*in zustande.

6.2. Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der/die Kund*in hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den/der Kund*in durch die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen entstehende Kosten sind vom/der Kund*in selbst zu tragen.

6.3 Die Kommune behält sich das Recht vor, die App des SaaS-Dienstleisters und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu ändern. Durch die Änderungen entstehen dem/der Kund*in keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App als solche. Die Kommune wird den/die Kund*in über Änderungen informieren.

6.4 Dem/der Kund*in stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf eine entgeltfreie Gebrauchsgewährung der jeweiligen App zu. Unterlässt es der/die Kund*in, ein Update der App, das ihnen bereitgestellt wird, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet die Kommune nicht für Mängel, die auf das Fehlen eines Updates zurückzuführen sind.

6.5 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des/der Kund*in stellt keine Kündigungserklärung des/der Kund*in dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.

6.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 10 bleibt unberührt.

  1. Folgen und Sanktionen bei Vertragsverstößen des Kunden

7.1 Die Kommune ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder der schwerwiegenden Verletzung der Regelungen dieser AGB dem/der Kund*in fristlos zu kündigen und ihn so von der Berechtigung zur Nutzung des Lastenrad dauerhaft auszuschließen. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn der/die Kund*in wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB trotz Abmahnung verstößt.

  1. Sonstige Bestimmungen

9.1. Die Kommune ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Benachrichtigungsfrist zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt unter Zusendung der neuen AGB an die bei der Registrierung der Kund*in angegebenen E-Mail-Adresse.

Widerspricht der/die Kund*in nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen, so gelten diese als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs des/der Kund*in hat die Kommune ein Sonderkündigungsrecht. Die Kommune wird den/die Nutzer*in auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert hinweisen.

12.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

12.3. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Kommune.

12.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

12.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.

  1. Besonderer Teil
  2. Einzelmietvertragsschluss

1.1 Der/die Kund*in kann in einem Buchungsvorgang ein Lastenrad über die App mieten. Eine Anmietung über das Anmeldeportal ist nicht möglich.

1.2 Der/die Kund*in kann über die App ein gewünschtes ihm bzw. ihr in seiner Kommune zur Verfügung stehendes Lastenrad auswählen. Vor der Anmietung kann der/die Kund*in ein zur Verfügung stehendes Lastenrad auch für einen bestimmten Zeitraum reservieren. Erst mit der Bestätigung „Miete starten“ in der App kommt ein Einzelmietvertrag über die Nutzung des Lastenrads zustande. Die Miete und Reservierung ist kostenfrei.

  1. Ordnungsgemäßer Zustand

2.1. Im Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des Lastenrads durch die Kommune erfüllt dieses die Anforderungen gemäß den Bestimmungen der StVO und StVZO. Die Kommune wird nach dem Inverkehrbringen des Lastenrads den Zustand des Lastenrads fortwährend und in regelmäßigen Intervallen prüfen und dieses gegebenenfalls soweit wieder instand setzen, wie es zur Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustands notwendig ist. Der/die Kund*in wird gleichwohl vor Fahrtbeginn das Lastenrad auf das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit (soweit dies ohne Werkezeuge und Hilfsmittel möglich ist) der für die Verkehrssicherheit notwendigen Elemente (Reifen: Beschädigungen, ausreichender Reifendruck; Lampe: Vorhandensein und Funktionsprüfung; Reflektoren: Vorhandensein vorne, hinten, an den Pedalen und am Reifen; Klingel: Funktionsprüfung; Bremse: Vorhandensein und Funktionsprüfung), sowie auf offensichtliche Mängel prüfen. Liegt vor Nutzungsbeginn ein offensichtlicher technischer Mangel vor, der den Anforderungen nach Ziffer B 2.1 entgegensteht, oder tritt ein solcher während der Nutzung ein, hat der/die Kund*in die Nutzung des Lastenrad zu unterlassen oder sofort zu beenden. Die maximale Zuladung beträgt 100 kg in der Box + 30 kg auf dem Gepäckträger, zzgl. Fahrer:in.

  1. Personenbezogene Voraussetzungen und ordnungsgemäßes Verhalten bei der Nutzung

3.1. Der/die Kund*in ist verpflichtet, während der Dauer der Anmietung des Lastenrads, die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der StVO, stets zu beachten.

3.2. Der/die Kund*in darf ein Lastenrad nur nutzen, wenn er zur sicheren Führung imstande ist. Eine ordnungsgemäße Nutzung liegt weiter nur vor, wenn der/die Kund*in eine Körpergröße von 150 cm bis 220 cm hat und sein Körpergewicht 125 kg nicht übersteigt. Der bzw. die Nutzende hat zudem die vom Hersteller zulässigen Gewichtsbeschränkungen für die Zuladung auf der Ladefläche zu beachten. Die Haftung der Kommune ist ausgeschlossen, wenn der/die Kund*in ein Lastenrad nutzt, obwohl die nach Satz 1 vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt werden und der Schaden auf diese Missachtung zurückgeführt werden kann.

3.3. Es ist untersagt:

– die Transportvorrichtung unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die vom Hersteller angegebene zulässige Last zu überschreiten.

– die Bordcomputereinheit zu beschädigen oder zu verändern

– die Mitnahme des Lastenrad in Bus oder Bahn

– die entgeltliche Weitervermietung,

– die unentgeltliche Weitergabe an Dritte,

– das Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss,

– das Fahren bei starkem Wind oder Unwetter gemäß Warnungen des Deutschen Wetterdienstes,

– das freihändige Fahren,

– die Teilnahme an Fahrradrennen, Fahrradtests o. ä.,

– der Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Güter oder Stoffe.

– Umbauten und sonstige Eingriffe am Lastenrad, wie etwa das Bemalen, Bekleben oder Beschriften des Lastenrad, vorzunehmen.

3.4. Das Tragen eines von dem/der Kund*in selbst bereitzustellenden Fahrradhelmes während der Nutzung eines Lastenrad wird ausdrücklich empfohlen.

3.5 Vor der Fahrt wird der/die Kund*in dazu angehalten, falls keine Erfahrungen bestehen, das Fahren mit einem Lastenrad, insbesondere mit einer Beladung, auf einer geeigneten ausreichend großen Fläche zu üben, bevor er/sie sich in den Straßenverkehr begibt.

3.5. Der/die Kund*in hat gegenüber der Kommune das Handeln des/der Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Hat der/die Dritte das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, so ist die Nutzung des Lastenrad zudem nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

  1. Pausieren

4.1 Dem/der Kund*in steht es frei, die Fahrt jederzeit durch Pausieren zu unterbrechen. Das Lastenrad ist während der (auch nur kurzzeitigen) Pausierzeit abzuschließen.

4.2. Der/die Kund*in hat bei jedem Pausieren die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Lastenrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert werden und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden können.

  1. Rückgabebedingungen

5.1 Das Rad der Kommune kann ausschließlich an dem jeweilig ihm zugewiesenen Stellplatz ausgeliehen und zurückgegeben werden. Nur an diesem Stellplatz kann die Miete gestartet bzw. beendet werden. Die Ladefläche muss besenrein sein und der Akku des Lastenrades muss zumindest bis zu 20% geladen sein.

5.2 Die Miete des Lastenrad ist ordnungsgemäß beendet, wenn die App das Mietende bestätigt, nachdem der/die Kund*in das jeweilige Lastenrad an der dem Rad zugewiesenen Stellplatz abstellt und abschließt. Das Schloss des Lastenrads muss bei der Rückgabe geschlossen werden, nur so kann die Miete beendet werden. Der/die Kund*in muss zur Rückgabe die Standortfreigabe für die App zwingend freigegeben haben, damit die App auf den Standort zugreifen kann. Dafür braucht der Kunde zudem mobile Daten und Netzabdeckung. Letztere ist an den Lastenrad-Stellplätzen vorhanden.

  1. Störungen bei Reservierung, Schäden, Unfälle und Abhandenkommen

6.1 Der/die Kund*in ist verpflichtet, der Kommune über das Kontaktformular zur Schadensmeldung in der App Folgendes mitzuteilen:

– Störungen, die bei der Reservierung, Anmietung oder Rückgabe des Lastenrads aufgetreten sind

– offensichtliche Mängel nach Ziffer B. 2.1 oder wenn ein Mangel während der Anmietung am Lastenrad aufgetreten ist. Darüber hinaus wird der/die Kund*in auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte der Kommune umgehend mitteilen.

– Abhandenkommens des Lastenrads.

6.2. Im Falle eines Unfalls, an dem außer dem/der Kund*in auch andere Personen beteiligt sind oder bei dem fremde Sachen beschädigt werden, sowie im Falle des Abhandenkommens des Lastenrad ist der/die Kund*in verpflichtet, neben der Kommune auch unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Soweit bekannt, hat der/die Kund*in das polizeiliche Aktenzeichen an die Kommune zu übermitteln.

  1. Kontaktdaten

Die Kontaktdaten für alle Belange, insbesondere Beschwerden, zum Lastenrad lauten:

Geschäftsstelle der NordAllianz-Kommunen c/o Gemeinde Ismaning Schloßstr. 2, 85737 Ismaning

E-Mail-Kontakt: info[at]nordallianz.de

Eching: Station Rathaus (rechts vom Eingang am Bürgerplatz)

Garching: Station Rathaus

Unterschleißheim: Station bei der Nachbarschaftshilfe

Neufahrn: Station am Rathaus beim VHS-Pavillon

Unterföhring: Station Bürgerhaus (rechts vom Eingang)

FAQ

1. Anmelden

Vor der ersten Buchung musst du dich anmelden. Die Anmeldung geht nur das Anmeldeportal. Dein Rathaus wird dich als Nutzer*in freischalten. Die Freischaltung kann wenige Tage dauern. Sobald du freigeschaltet bist, kannst du ein Lastenrad buchen.

2. App

Lade dir die Evemo-Buchungs-App kostenlos herunter. Die App brauchst du, um das Speichenschloss des Lastenrads mit deinem Handy öffnen zu können.

3. Buchen

In der App (Karte) sieht du, wo und wann das Rad verfügbar ist. Du kannst sofort oder im Voraus buchen. Gehe zum Standort bei dir in der Gemeinde/Stadt und leihe dir das Lastenrad aus. Die maximale Buchungszeit beträgt 48 Stunden.

4. Öffnen

Zum Öffnen des Speichenschloss nutzt du die App. Das Öffnen passiert mit Bluetooth. Das Speichenschloss hat eine Kette, diese wird in das Speichenschloss eingesteckt. Während der Fahrt kannst du die Kette in dem Täschchen (i Lock it-Aufdruck) am Gepäckträger deponieren.

5. Akku & Losfahren

  • Für Eching, Neufahrn: Die App sagt dir den Zahlencode für das Schloss am Schränkchen! Bitte nehme dir aus dem Schränkchen die Tasche heraus, darin ist das Akku-Ladegerät, der Akku-Schlüssel und ein kleiner Board-Computer, den brauchst du, um den Motor einzuschalten, der wird am Lenkrad auf die Halterung gesteckt (s. Foto obne). Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Der Ständer des Rades wird unten unter dem Rad mit einem Magneten festgeklickt, achte darauf, dass der Ständer fest eingerastet ist, bevor du losfährst. Am Sattel befindet sich ein Hebel zum Einstellen der Sitzhöhe, diesen kann man auf- und zumachen: Hebel zur Seite stellen, um dann entweder nach vorne oder nach hinten zu drehen.
  • Für Unterföhring:Die App sagt dir den Zahlencode für das Schloss am Schränkchen! Bitte nehme dir aus dem Schränkchen die Tasche heraus, darin ist das Akku-Ladegerät, das Kettenschloss und ein kleiner Board-Computer, den brauchst du, um den Motor einzuschalten, der wird am Lenkrad auf die Halterung gesteckt. Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Am Sattel befindet sich ein Hebel zum Einstellen der Sitzhöhe, diesen kann man auf- und zumachen: Hebel zur Seite stellen, um dann entweder nach vorne oder nach hinten zu drehen. Bitte verschließe das Schränkchen wieder.
  • Für Hallbergmoos: Du musst dir um den Akku keine Sorgen machen und das Ladegerät nicht mitnehmen. Das Rad wird am Standort für dich immer frisch geladen. Der Ständer des Rades wird unten unter dem Rad mit einem Magneten festgeklickt, achte darauf, dass der Ständer fest eingerastet ist, bevor du losfährst.
  • Für Unterschleißheim: Das Ladegerät ist in der Box auf dem Gepäckträger verstaut. Bitte lade den Akku wieder auf, wenn er leer oder fast leer ist. Bitte nehme den Schlüssel für die Box an dich, dieser hängt im Speichenschloss-Bügel (!) drin. Bitte achte darauf, dass du bei der Rückgabe den Schlüssel genau so wieder auf das Speichenschloss hängst. Bei Fragen dazu, lese dir die Anleitung bei der Stadt Unterschleißheim nochmal genau durch.

6. Pausieren

Wenn du unterwegs bist, bitte befestige das Rad immer mit der Kette an einem festen Gegenstand (Laternenpfahl, Fahrradständer etc.). Schließe das Schloss mit der App. Du kannst das Rad unterwegs mit „Abschließen“ in der App abschließen.

7. Zurückbringen & Miete beenden

Wenn du das Rad zum Ablauf der gebuchten Zeit zum Abholort zurückbringst, schließe es dort bitte wieder an. Nur wenn du am richtigen Abholort stehst, dann kannst du die Miete azcg beenden. Falls du dir den Akku usw. mitgenommen hast, bitte geben ihn genauso wieder zurück.

8. Fair Play!

Unser System ist kostenlos und für alle gedacht – daher bitten wir alle pfleglich mit den Lastenrädern umzugehen. Bitte halte dich an die Nutzungsdauer und melde uns, wenn etwas mit dem Rad nicht stimmt. Zusammen schaffen wir ein tolles Sharing-System mit einem großen Mehwert, viel Spaß beim Radln!

Unser System läuft über die App evemo, diese kann kostenlos im App Store oder Playstore heruntergeladen werden.

ACHTUNG: Die Anmeldung erfolgt aber über das Anmeldeportal (s. oben)!

Bei Fragen sende uns gerne eine E-Mail an info[at]nordallianz.de

1. Dein Standort muss für die App freigegeben sein, dass kannst du in den Einstellungen von deinem Handy einstellen.

2. Manchmal erfasst das GPS-Signal das Handy nicht so gut – bitte bewege dich ein paar Meter vom Rad weg und probiere es noch einmal.

Kurzanleitung: Fahren eines zwei- bzw. dreispurigen Lastenrads

Zweispuriges Lastenrad

  1. Aufsteigen und Positionieren:
    • Stelle sicher, dass das Lastenrad stabil steht.
    • Steige vorsichtig auf und setze dich bequem auf den Sattel.
    • Prüfe, ob der Lenker in einer angenehmen Höhe ist.
  2. Anfahren:
    • Trete langsam in die Pedale, um das Gleichgewicht zu finden.
    • Schalte gegebenenfalls in einen niedrigeren Gang für einen sanften Start.
  3. Lenken:
    • Lenke wie bei einem herkömmlichen Fahrrad, indem du den Lenker in die gewünschte Richtung drehst.
    • Achte darauf, dass das Lastenrad aufgrund seines längeren Rahmens etwas träger reagiert.
  4. Bremsen:
    • Verwende beide Bremsen gleichmäßig, um ein stabiles Abbremsen zu gewährleisten.
    • Bremse vorausschauend und rechtzeitig, da das Lastenrad aufgrund seines Gewichts einen längeren Bremsweg hat.
  5. Kurvenfahren:
    • Neige deinen Körper leicht in die Kurve, um das Gleichgewicht zu halten.
    • Fahre langsam in Kurven, um ein Kippen zu vermeiden.

Dreispuriges Lastenrad

  1. Aufsteigen und Positionieren:
    • Stelle sicher, dass das Lastenrad auf einer ebenen Fläche steht.
    • Steige auf und setze dich bequem auf den Sattel.
    • Passe den Lenker an, falls nötig.
  2. Anfahren:
    • Tritt gleichmäßig in die Pedale, um sanft anzufahren.
    • Verwende einen niedrigeren Gang für einen stabilen Start.
  3. Lenken:
    • Lenke, indem du den Lenker in die gewünschte Richtung drehst.
    • Achte darauf, dass dreispurige Lastenräder stabiler sind und weniger zur Seite kippen.
  4. Bremsen:
    • Nutze beide Bremsen, um gleichmäßig abzubremsen.
    • Beachte den längeren Bremsweg aufgrund des Gewichts des Lastenrads.
  5. Kurvenfahren:
    • Fahre langsam in Kurven, da dreispurige Lastenräder eine breitere Spur haben und stabiler sind.
    • Lehne dich nicht zu stark in die Kurve, da das Lastenrad weniger kippt als ein zweispuriges.

Allgemeine Tipps:

  • Beladung: Achte darauf, die Ladung gleichmäßig zu verteilen, um das Gleichgewicht zu halten.
  • Sichtbarkeit: Nutze Beleuchtung und Reflektoren, um gut sichtbar zu sein.
  • Übung: Übe das Fahren ohne Beladung, bevor du das Lastenrad voll belädst.

Mit diesen Tipps sollte das Fahren eines zwei- bzw. dreispurigen Lastenrads sicher und angenehm sein. Viel Spaß beim Radeln!

Am Sattel befindet sich ein Hebel zum Einstellen der Sitzhöhe, diesen kann man auf- und zumachen: Hebel zur Seite stellen, um dann entweder nach vorne oder nach hinten zu drehen und damit fest oder locker zu schrauben.

Zuladung: maximal 100kg in der Box + 30 kg auf dem Gepäckträger, zzgl. Fahrer:in

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Youtube und Google Maps

Youtube: Auf unserer Webseite sind Videos der externen Videoplattform YouTube eingebunden. Standardmäßig werden dabei lediglich deaktivierte Bilder des YouTube-Kanals eingebettet, die keine automatisierte Verbindung mit den Servern von YouTube herstellen. Damit erhält der Betreiber beim Aufruf der Webseiten keine Daten vom Benutzer. Sie können selbst entscheiden, ob die YouTube-Videos aktiviert werden sollen. Erst wenn Sie das Abspielen der Videos mit Klick auf „Dauerhafte Aktivierung“ freigeben, erteilen Sie die Einwilligung, dass die dafür erforderlichen Daten (unter anderem die Internetadresse der aktuellen Seite sowie Ihre IP-Adresse) an den Betreiber übermittelt werden. Um die von Ihnen gewünschte Einstellung zu speichern, wird von uns ein Cookie gesetzt, das die Parameter abspeichert. Beim Setzen dieser Cookies werden von uns allerdings keine personenbezogenen Daten gespeichert, sie enthalten lediglich anonymisierte Daten zur Anpassung des Browsers. Anschließend sind die Videos aktiv und können vom Nutzer abgespielt werden. Möchten Sie das automatische Laden der YouTube-Videos wieder deaktivieren, können Sie unter dem Datenschutz-Symbol das Häkchen für die Zustimmung wieder entfernen. Damit werden auch die Einstellungen des Cookies aktualisiert. YouTube ist ein Angebot von YouTube LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA, einem Tochterunternehmen von Google LLC., 1600 Amphitheater Parkway, Mountainview, California 94043, USA. Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenverarbeitung (auch außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der USA) sowie Informationen zu Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre erhalten Sie in der Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de. Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter anderem in den USA. Google Maps: Diese Webseite benutzt Google Maps API, einen Kartendienst der Google Inc. („Google“), zur Darstellung einer interaktiven Karte und zur Erstellung von Anfahrtsplänen. Google Maps wird von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA betrieben. Durch die Nutzung von Google Maps können Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite auch Daten über die Nutzung der Maps‐Funktionen durch Besucher der Webseiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Bevor Ihnen eine Google Maps Karte angezeigt wird, müssen Sie der Nutzung zustimmen. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie Datenschutzhinweisen von Google entnehmen https://policies.google.com/privacy .