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Nora AGB2024-05-08T16:43:30+02:00

Nora Lastenrad-Sharing

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der NordAllianz Nora-Lastenräder
Die Lastenräder sind ein kostenloses Angebot der Kommunen der NordAllianz (Eching, Garching, Neufahrn, Hallbergmoos, Unterföhring und Unterschleißheim) zur Förderung des Radverkehrs und der umweltfreundlichen Mobilität.

Allgemeines
1. Die hier genannten Bedingungen gelten für den Verleih der Lastenräder in den genannten Kommunen der NordAllianz (im Weiteren “Lastenrad” genannt) an die jeweiligen Bürger*innen der jeweiligen Kommune (im Weiteren „Nutzende“ genannt).
2. Die Grundsätze für diesen Verleih werden mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen geregelt.
3. Der Verleih des Lastenrades wird von einer internetbasierten Software als Service-Dienstleister (im Folgenden: „SaaS-Dienstleister“) im Auftrag der Kommunen durchgeführt.
4. Mit der Inanspruchnahme des Verleihs eines von den Kommunen zur Verfügung gestellten Lastenrades erklärt sich der bzw. die Nutzende für die vereinbarte Dauer
des Verleihs mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
5. Zu keiner Zeit erwirbt der bzw. die Nutzende Eigentumsrechte am Lastenrad. Alleinige Eigentümerin ist die jeweilige Kommune.
6. Die geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Alle erhobenen Daten werden nur für den Verleihvorgang verarbeitet und genutzt. Die
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Kommune behält sich vor, die angegebenen persönliche Daten (Name und Adresse) zu überprüfen, um die wahrheitsgemäßen Angaben sicherzustellen.

Benutzungsregeln
7. Jede bzw. jeder Nutzende ist für die Dauer des Verleihs des Lastenrades für dieses verantwortlich.
8. Gegenstände des Verleihs sind: Lastenfahrrad; Fahrrad-Akku; Fahrrad-Akku-Ladeeinrichtung; Schlüssel für das Aktivieren & Entnehmen des Akkus (Motors)
und, so weit vorhanden, eine Abdeckplane.
9. Die Kommune übernimmt die Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades vor dem Verleih. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lastenrades ist vor Fahrtbeginn durch den bzw. die Nutzende zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Beleuchtung des Lastenrades. Sollte das Lastenrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Verwaltung der Kommune unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
10. Das Lastenrad wird von der jeweiligen Kommune dem bzw. der Nutzenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Weiterverleih oder eine Weitervermietung durch ist nicht gestattet.
11. Der bzw. die Nutzende ist verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (§ 603 BGB) und die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
12. Für den Verleih werden keine Entgelte erhoben. Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
erhoben. Sollten die Daten nach der Überprüfung, wie in Nr. 6 erläutert, nachweislich nicht aktuell sein, behält sich die Kommune vor, den bzw. die Nutzenden vorläufig für den Verleih des Lastenrades zu sperren.
13. Für Schäden am Lastenrad, die eindeutig einer bzw. einem Nutzenden zuzurechnen sind, werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Für eine benötigte Reinigung, die eindeutig zuzurechnen ist, werden 20 Euro in Rechnung gestellt.
14. Die maximale Ausleihzeit beträgt 48 Stunden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe darf die Kommune eine Rechnung in Höhe von 50 Euro stellen.
15. Der bzw. die Nutzende hat die zulässigen Gewichtsbeschränkungen für die Zuladung und das Nutzergewicht zu beachten.
16. Es ist dem bzw. der Nutzenden untersagt, Umbauten am Lastenrad vorzunehmen.
17. Das Lastenrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem digitalen Fahrradschloss zu verriegeln.
18. Das Lastenrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Die Ladefläche muss besenrein sein und der Akku des Lastenrades muss
vollständig geladen sein.

Haftung
19. Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der bzw. die Nutzende auch für Verlust und Untergang des Lastenrades oder einzelner Teile davon, sofern ihn hierfür ein Verschulden trifft.
20. Der SaaS-Dienstleister und die Kommunen haften grundsätzlich nicht für Personen- und Sachschäden während der Nutzung durch Bürgerinnen und
Bürger oder gegenüber Dritten. Die Kommunen behalten sich vor,
– die Geschäftsbedingungen für zukünftige Vereinbarungen zu ändern,
– ohne Angabe von Gründen den Verleih einzustellen
– oder auch den Verleih an einzelne Personen bei berechtigten Gründen zu
untersagen.

Geschäftsstelle der NordAllianz-Kommunen c/o Gemeinde Ismaning Schloßstr. 2, 85737 Ismaning

E-Mail-Kontakt: info[at]nordallianz.de

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