Die Richtwerte gehen auf Studien zurück, in denen Wirkungen bei kurzfristiger Exposition (z.B. bei erhöhten Stunden, 8h-Werten oder Tageswerten) oder auch bei langfristiger Exposition festgestellt wurden, wenn z.B. während des gesamten Jahres hohe Werte auftreten, die zu erhöhten Jahresmittelwerten führen. So gilt beispielsweise für PM10 (Feinstaub, Teilchen mit einem Durchmesser < 10 µg/m3) ein Tagesrichtwert und ein Jahresgrenzwert. Der Tagesrichtwert wird häufig in so genannten Feinstaubepisoden überschritten (meist im Winter bei Inversionswetterlagen mit schlechter Durchmischung der Atmosphäre). Diesbezüglich werden Tagesmittelwerte gezählt, die über 50 µg/m3 liegen. Ist dies öfter als 35 x im Jahr der Fall gilt der Richtwert als überschritten. Ist man langfristig Konzentrationen über 40 µg/m3 ausgesetzt (d.h. bei Jahresmittelwerten > 40 µg/m3), gilt der Jahresgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit als überschritten. Die unterschiedlichen zeitlichen Bezüge der Richtwerte basieren somit auf deren festgestellten, schädlichen Wirkungsdauer.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (2019); Umweltbundesamt (2019)